Bei einem Sterbefall zu Hause
ist von den Angehörigen ein Arzt zu rufen, der den Totenschein ausstellt.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenwohnheim
wird der Arzt vom Haus informiert.
Bei Unfalltod, Freitod oder Verbrechen
Freigabe des Verstorbenen bei der Staatsanwaltschaft beantragen.
Bei Überführung aus dem Ausland
Beim deutschen Konsulat die Überführungspapiere beantragen.
Lebens- und Unfallversicherungen, evtl. auch die Rentenversicherungsträger sind umgehend zu benachrichtigen.
Der Sterbefall ist der polizeilichen Meldestelle anzuzeigen und die Abmeldung vorzunehmen, Sterbeurkunden vom Standesamt
am Sterbeort ausstellen lassen.
Termin und Ausführung der Trauerandacht festlegen.
Pastor oder Pastorin, evtl. auch einen weltlichen Redner oder Rednerin bestellen.
Grabstelle beim Friedhof beantragen.
Traueranzeige für die Zeitung aufgeben, Trauerdrucksachen in Auftrag geben.
Verwandte, Bekannte und Freunde über den Sterbefall informieren und Bestattungstermin bekannt geben.